
Das erste Bundesgesetz über die Fabrikarbeit wurde von der Bundesversammlung 1877 verabschiedet. Dieses Gesetz legte im Prinzip die Maximaldauer der Arbeit fest (11 Stunden pro Tag), bestimmte ein Mindestalter für Fabrikarbeit (14 Jahre) und wies dem Fabrikanten die objektive Verantwortung im Falle von Arbeitsunfällen zu. 1914 wurde ...
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